Exklusive Gelegenheit für Investoren. Das Objekt ist aktuell von einer Person ohne rechtmäßigen Titel belegt. Aufgrund des Belegungsstatus sind Besichtigungen derzeit nicht möglich. Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Fläche von etwa 1.152 m², gelegen in einer ruhigen Gegend. Der Zugang zu den Straßen ist unkompliziert, was eine gute Anbindung sicherstellt. Mit professioneller Unterstützung finden Sie das passende Objekt und können Ihre Investition durch fundierte Beratung absichern. Fordern Sie jetzt weitere Informationen an. Ein Ansprechpartner direkt in Ihrer Nähe wird sich persönlich um Ihr Anliegen kümmern.
Das Objekt ist unrechtmäßig von Dritten besetzt und es sind keine ordnungsgemäß angemeldeten Versorgungsleistungen vorhanden. Die Übertragung des Eigentums erfolgt: (i) als bestimmter Gegenstand und für einen Festpreis (ii) als Ganzes, untrennbar (iii) im aktuellen registralen und katastermäßigen Zustand (iv) sowie in dem physischen, qualitativen, rechtlichen, städtebaulichen, administrativen Zustand, einschließlich jeglicher Genehmigungen, Schutzmaßnahmen und der Erhaltung und Sauberkeit des Objekts (v) ohne Rückstand bei den gesetzlichen Ausgaben und Steuern, die dem Verkäufer obliegen (vi) und ohne Versorgungseinrichtungen.
Der Käufer übernimmt (i) die physische Situation und den Erhaltungszustand, (ii) die städtebaulichen Gegebenheiten, (iii) mögliche Unterschiede zwischen der realen und der registralen beziehungsweise katastermäßigen Beschaffenheit des Objekts, (iv) die notwendige Anpassung im Register und Kataster und (v) die entsprechenden Verfahren zur Erlangung des gerichtlichen Besitzes des Objekts. Die Eigentümerin haftet nicht für (i) den Erhaltungszustand, (ii) sichtbare und offensichtliche Mängel, (iii) die Registrierung oder Katastrierung, (iv) mögliche Größenabweichungen, (v) die Verantwortung für die Erlangung der Wohnberechtigung des Objekts, es sei denn, dies ist im betreffenden Bundesland gesetzlich vorgeschrieben und (vi) für alle Kosten, Gebühren oder Steuern, die sich daraus ergeben.
Sollte zum Verkaufszeitpunkt eine rechtliche Klage gegen die Besetzung eingereicht worden sein, kann der Käufer in diese Klage eintreten, hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung seitens der Eigentümerin, mit Ausnahme der bis zum Zeitpunkt der Übertragung angefallenen Anwaltskosten, die in jedem Fall vom Käufer zu tragen sind. Wird zum Verkaufszeitpunkt eine laufende Strafanzeige gegen die Besetzung vorgelegt, wird das Gericht über den Verkauf informiert, wobei sich die Eigentümerin aus dem Verfahren als Nebenklägerin zurückzieht.
Die bestehende Belegung und die damit verbundenen Einschränkungen würden (i) die offizielle Wertermittlung gemäß den Anforderungen der Verordnung ECO/805/2003 vom 27. März verhindern, so dass eine Hypothek während der Besetzung nicht möglich wäre. Daher sind alternative Sicherheiten erforderlich, falls eine Finanzierung beantragt wird, und (ii) die Eigentümerin könnte keinen Energieeffizienz-Zertifikat erhalten.
Der Verkaufspreis des Objekts wurde unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände festgelegt, die zu einem niedrigeren Wert geführt haben, und diese müssen vom Käufer bei der Übertragung des Eigentums ausdrücklich akzeptiert werden. Es wird empfohlen, professionelle und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird. Das Objekt bleibt illegal von Dritten besetzt und es sind keine ordnungsgemäß angemeldeten Versorgungsleistungen vorhanden.
Merkmale der Immobilie
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Art der ImmobilieFreistehende Häuser
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Schlafräume3
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Bäder2
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Bebaute Fläche1 087 m²
Karte
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